Verwendung von Cookies
Diese Website verwendet eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern, um Ihnen bestimmte Funktionen zu erleichtern und Ihre Navigation auf unserer Internetpräsenz zu analysieren.
Mit dem Besuch unserer Seiten erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie diese Verwendung akzeptieren.

Leichte Sprache
Schriftgröße
Kontrast
Standardeinstellungen

Finanzielle Hilfe für Erwachsene

Das monatliche Einkommen dient dazu, die laufenden Ausgaben wie Miete, Mietnebenkosten, Kosten für das Auto, Bekleidung, Gesundheitsversorgung und Lebensmittel, … bestreiten zu können.
Für mich als Mensch mit einem Unterstützungsbedarf sind manche dieser Kosten höher als bei anderen Menschen. Es kann auch sein, dass ich bedingt durch meine Beeinträchtigung nur eingeschränkt arbeitsfähig bin. Vielleicht habe ich dann gar kein Einkommen durch Arbeit oder es ist sehr niedrig.

In diesem Falle kann ich eine Beihilfe zum Ersatz des Einkommens beantragen, die es mir ermöglicht meine Ausgaben zu bestreiten. Dies tue ich auf der Webseite des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit (FÖD Soziale Sicherheit) über den Link „My Handicap“. Wenn ich dabei Beratung brauche, wende ich mich an die Mitarbeiterinnen des örtlichen ÖSHZ, der Gemeindeverwaltung oder der Krankenkasse.

Wenn ich Schwierigkeiten habe bei der Verrichtung von alltäglichen Dingen wie kochen, putzen oder mich waschen, dann kann ich eine Eingliederungsbeihilfe beantragen. Auch dies tue ich über den Link „My Handicap“ auf der Webseite FÖD Soziale Sicherheit oder mit Hilfe der Mitarbeiterinnen der obengenannten Dienste.

Wenn mein Unterstützungsbedarf beim FÖD Soziale Sicherheit anerkannt ist und ich über eine schriftliche Bestätigung dieses Dienstes verfüge, habe ich eventuell auch Anrecht auf folgende Beihilfen:

  • Sonderparkkarte für Behindertenparkplätze
  • Vorteile für Kultur- und Freizeitangebote (European Disability Card)
  • Ermäßigungskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel
  • Steuervorteile für das eigene Fahrzeug
  • Ermäßigung auf meine Einkommenssteuer
  • Ermäßigung auf den Immobiliensteuervorabzug
  • Sozialtarif für das Telefon
  • Sozialtarif für Strom- und Gasversorgung

Bei jeder dieser Beihilfen sind gewisse Bedingungen zu erfüllen. Genauere Informationen zu den Bedingungen erhalte ich ebenfalls über den Link „My Handicap“ auf der Webseite des FÖD Soziale Sicherheit.

Wenn ich nicht weiß, ob meine Beeinträchtigung anerkannt ist, dann kann ich mich an die Mitarbeiterinnen der Gemeinde, des ÖSHZ oder meiner Krankenkasse wenden. Sie prüfen dann meine Akte. Sollte ich noch keine Anerkennung haben, erledigen sie gemeinsam mit mir die nötigen Schritte, damit ich diese Anerkennung erhalte.

Für Erklärungen zu den Begriffen und Anfrageprozeduren für „Beihilfe zum Ersatz des Einkommens“, „Eingliederungseinkommen“ und „Sonstige Vergünstigungen“ kann ich hier klicken :

 Dieser Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS):