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Was mache ich, wenn meine Rechte missachtet werden?

Ich weiß, dass ich als Mensch und Patient gewisse Rechte habe. Wenn mir jetzt oder auch früher Dinge widerfahren sind, die mich quälen und die gegen diese Rechte verstoßen, kann ich mich beschweren und gegebenenfalls auch vor Gericht Klage einreichen.

Als Patient:
Wenn meine Rechte als Patient missachtet werden oder ich mich durch eine Berufsfachkraft falsch behandelt fühle, kann ich mich bei der zuständigen Ombudsstelle beschweren.
Eine Ombudsstelle ist ein Büro, das die Aufgabe hat, die Verständigung zwischen medizinischer Berufsfachkraft und Patient zu fördern und aufkommenden Missverständnissen und Problemen so vorzubeugen.
Die Mitarbeiter der Ombudsstelle versuchen bei Beschwerden neutral und unparteiisch zu vermitteln und eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu erarbeiten. Der Dienst der Ombudsstelle ist kostenlos und die Mitarbeiter sind an das Berufsgeheimnis gebunden.
Die Kontaktangaben zu den passenden Ombudsstellen finde ich auf der Webseite www.patientrights.be  oder ich bitte bei meiner Krankenkasse um Information.

Als Mensch:
Wenn meine Rechte als Mensch missachtet werden, ich mich diskriminiert fühle oder mir gar Gewalt angetan wurde, kann ich mich an verschiedene Stellen wenden.

  • Hat meine Beschwerde mit folgenden Bereichen zu tun: Rassismus, Glaube oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung, so kann ich mich an die Mitarbeiter der UNIA wenden und meine Beschwerde einreichen.
  • Habe ich dagegen eine Beschwerde, bei der es um die Gleichbehandlung von Frauen und Männern geht, dann wende ich mich an das Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern.
  • Ist mir Gewalt angetan worden, melde ich mich natürlich auch bei der örtlichen Polizei und zeige den Vorfall an.

In jedem Fall spreche ich vorab mit einer Vertrauensperson, die mich versteht und unterstützt.

Dieser Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS):