Verwendung von Cookies
Diese Website verwendet eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern, um Ihnen bestimmte Funktionen zu erleichtern und Ihre Navigation auf unserer Internetpräsenz zu analysieren.
Mit dem Besuch unserer Seiten erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie diese Verwendung akzeptieren.

Leichte Sprache
Schriftgröße
Kontrast
Standardeinstellungen

Welche Rechte habe ich als Mensch?

Die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“, die 2009 auch von der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterzeichnet wurde, besagt, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen haben.

Die UN-Konvention ist ein umfangreiches Dokument mit vielen Artikeln.
Deshalb hier eine Auswahl der wichtigsten dort genannten Rechte.

  • Recht auf Achtung der Privatsphäre
  • Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen
  • Recht auf Schutz vor Ausbeutung, Missbrauch und Gewalt. Hierzu gehört auch sexueller Missbrauch
  • Recht auf freie Meinungsäußerung
  • Recht, sich Informationen und Gedankengut frei zu beschaffen
  • Recht auf gute Zugänglichkeit von Gebäuden, Plätzen, Veranstaltungen und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Recht auf Bildung im Sinne der Inklusion: Unterricht und Schulzeit gemeinsam mit anderen Kindern und Jugendlichen erleben können, die keine Beeinträchtigung haben. Dabei respektiert werden und einfach dazu gehören können.
  • Recht auf Gleichbehandlung. Keine Benachteiligung erfahren aufgrund einer Beeinträchtigung oder des Geschlechtes.
  • Recht auf ein Leben in größtmöglicher Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Mobilität

Die beteiligten Staaten müssen Maßnahmen ergreifen, damit diese Rechte gesichert werden. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde deshalb der Aktionsplan DG Inklusiv 2025 erstellt, der die zu tätigenden Schritte und Aktionen bis zur Verwirklichung der Ziele beinhaltet und der bis zum Jahre 2025 umgesetzt wird.

Neben der UN-Konvention gibt es aber auch die international gültige Vereinbarung über die Menschenrechte, die von verschiedensten Organisationen weltweit verteidigt wird. In Belgien gibt es die UNIA, eine unabhängige Einrichtung, die sich für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung einsetzt. Bei der UNIA kann man sich über seine Rechte informieren und Diskriminierungen melden.

Über den kompletten Inhalt des Aktionsplans, der UN-Konvention und die Kontaktdaten der UNIA informieren die Mitarbeiterinnen der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben Sie gerne.

Hier finden Sie die Broschüre “Ich bin zuerst einmal ein Mensch“, eine Einführung in die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung.

Dieser Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS):