Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

selbstbestimmt.be Ostbelgien

Mobilitätshilfen


Ich bin:


Download Formulare


Hilfsmittelverzeichnis und Konvention


Broschüre - Mobilitätshilfen im Überblick

Person mit Unterstützungsbedarf

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) ist Ansprechpartner für die Versorgung mit Mobilitätshilfen.
Mobilitätshilfen sind unter anderem Rollstühle, Gehhilfen und Antidekubituskissen. Wenn Sie eine Mobilitätshilfe länger als ein Jahr benötigen und Ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben.
Für alle kurzfristigen Versorgungen wenden Sie Sich bitte an den Ansprechpartner Ihrer Wahl (beispielsweise Krankenkasse, Leistungserbringer/Bandagist, Rotes Kreuz, Apotheke).

Ich wohne zu Hause

Wenn Sie langfristig auf eine Mobilitätshilfe angewiesen sind, dann richten Sie bitte Ihre Anfrage an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben. Dazu benötigen Sie eine medizinische Verordnung Ihres Hausarztes oder eines Facharztes.
Ein Mitarbeiter der DSL wird sich bei Ihnen melden, um einen Hausbesuch zu organisieren. Danach wird Ihre Anfrage überprüft, und Sie können eventuell eine Bezuschussung für die Mobilitätshilfe erhalten. Hierzu gibt es bestimmte Kriterien. Diese können Sie im Hilfsmittelverzeichnis für Mobilitätshilfen, Materielle und Soziale Hilfen einsehen, welches Sie auf unserer Webseite finden.
Falls Sie eine Gehhilfe benötigen, muss nicht zwingend ein Hausbesuch eines Mitarbeiters der DSL stattfinden. Wenn Sie eine medizinische Verordnung erhalten haben, können Sie direkt einen konventionierten Leistungserbringer kontaktieren, der prüft, ob Sie Anrecht auf eine Gehhilfe haben. Wenn ja, kann diese direkt bestellt werden.

Ich wohne in einem Wohn- und Pflegezentrum

Wenn Sie eine Mobilitätshilfe benötigen, dann richten Sie bitte Ihre Anfrage an das Wohn- und Pflegezentrum, falls es sich um eine Standardversorgung (Gehhilfe, Standard-Rollstuhl und Standard-Antidekubituskissen) handelt. Für alle anderen Anfragen im Bereich der Mobilitätsversorgung richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben. Ihr Wohn- und Pflegezentrum unterstützt Sie gerne bei dieser Anfrage.

Wer versorgt mich mit meiner Mobilitätshilfe?

Nachdem der Hausbesuch durch den Mitarbeiter stattgefunden hat, nehmen Sie Kontakt mit einem Leistungserbringer auf. Dieser wird mit Ihnen die Mobilitätshilfe in Ihrem gewohnten Umfeld testen. Für eine Standardversorgung (Gehhilfe, Standard-Rollstuhl und Standard-Antidekubituskissen) müssen Sie einen konventionierten Leistungserbringer kontaktieren. Die Liste der konventionierten Leistungserbringer wird Ihnen bei Terminvergabe zugeschickt oder beim Hausbesuch ausgehändigt. Sie kann jederzeit auf der Webseite der DSL heruntergeladen werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich dringend (schnell und kurzfristig) eine Mobilitätshilfe benötige?

Diese Versorgung wird weiterhin durch einen Ansprechpartner Ihrer Wahl gewährleistet (beispielsweise Krankenkasse, Rotes Kreuz, Apotheke Leistungserbringer / Bandagist,).


Wie ist der genaue Ablauf zum Erhalt der Mobilitätshilfe

  • für eine Gehhilfe?
  • für einen Standardrollstuhl oder ein Standard Antidekubituskissen?
  • für eine anpassungsfähige Mobilitätshilfe (Elektrorollstuhl, Skooter, orthopädisches Dreirad,…)?

Für alle weiteren Fragen können Sie sich an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben wenden (mobilitaetshilfen@selbstbestimmt.be oder 0800/900 11 oder aus dem Ausland: +32 80 229 111)

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Leistungserbringer

Um in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens aktiv zu sein, müssen Sie als Lieferant im Sinne des Erlasses der Regierung über die Mobilitätshilfen gelten. Folgende Personen sind damit gemeint:

  • Bandagisten;
  • jede natürliche oder juristische Person, die Mobilitätshilfen herstellt und gemäß Artikel 85bis des Königlichen Erlasses vom 3. Juli 1996 zur Ausführung des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung über die nötige Ausrüstung und das nötige Werkzeug verfügt, um an diesen Mobilitätshilfen Anpassungen und Reparaturen vorzunehmen;
  • in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums niedergelassene natürliche oder juristische Person, die gemäß den dort anwendbaren Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen berechtigt ist, Mobilitätshilfen oder gleichwertige Hilfsmittel herzustellen beziehungsweise zu vermitteln und an die Bedürfnisse der Nutznießer anzupassen;

Um die Standardversorgung gewährleisten zu können, müssen Sie ein Abkommen (Konvention) mit der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben eingehen. Sollten Sie nicht konventioniert sein und dennoch einem Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Mobilitätshilfe (Standardversorgung) verkauft haben, dann kann die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben die Mobilitätshilfe nicht bezuschussen.

Um die Ausleihe für einen Modularrollstuhl oder einen Multipositionsrollstuhl in einem Wohn- und Pflegezentrum (WPZ) gewährleisten zu können, müssen Sie ebenfalls eine Konvention mit der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben eingehen. Ohne diese Konvention ist es Ihnen nicht möglich, Mietverträge für Bewohner eines Wohn- und Pflegezentrums abzuschließen, da die DSL ansonsten nicht finanziell in den Mietverträgen intervenieren kann.

Lediglich für Bewohner eines Wohn- und Pflegezentrum in der französischen Gemeinschaft ist es möglich, Mietverträge für die Standardversorgung abzuschließen. Dies jedoch nur, wenn die Person mit Unterstützungsbedarf ihren offiziellen Wohnsitz in der DG hat.

Falls Sie sich konventionieren möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an bandagiste@selbstbestimmt.be. Bitte teilen Sie uns ihre Adresse mit, damit wir Ihnen die Konvention zuschicken können. Bitte teilen Sie uns ebenfalls mit, ob Sie sich für beide Dienstleistungen konventionieren möchten oder lediglich für eine der beiden.

Wenn Sie konventioniert sind, trägt die DSL sie auf die Liste der konventionierten Leistungserbringer ein. Diese Liste ist im Internet abrufbar und wird den Personen auf Anfrage oder bei Terminvergabe ausgehändigt. Die Liste der konventionierten Leistungserbringer wird vierteljährlich aktualisiert.

Folgende Formulare benötigen Sie als Leistungserbringer um die Versorgung mit Mobilitätshilfen gewährleisten zu können. Diese Formulare stehen im linken Menu unter Download “Formulare” zum Download bereit:

  • Medizinische Verordnung
  • Expertisebericht
  • Anfrage auf Kostenübernahme
  • Bestellschein
  • Lieferbescheinigung
  • Mietvertrag für die Wohn- und Pflegezentren


Die verschiedenen Prozeduren zum Erhalt einer Mobilitätshilfe sowie die Kriterien, die Erneuerungsfristen und die Zuschüsse können Sie im Hilfsmittelverzeichnis für Mobilitätshilfen, Materielle und Soziale Hilfen einsehen.
Es liegt in der Verantwortung des Leistungserbringers, die Erneuerungsfrist für die Gehhilfe mit der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben abzuklären, bevor die Gehhilfe ausgehändigt wird.

Für alle weiteren Fragen können Sie sich an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben wenden (mobilitaetshilfen@selbstbestimmt.be oder 0800/900 11 oder aus dem Ausland: +32 80 229 111)

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Hausärzte, Reha-Fachzentren und Krankenhäuse

Sie stellen die Eingangstür für die Versorgung mit einer Mobilitätshilfe dar. Jeder Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der eine Mobilitätshilfe benötigt, muss zwingend eine medizinische Verordnung seines Hausarztes oder eines Facharztes haben. Dieses Formular wird regelmäßig aktualisiert, um es bestmöglich auf die Personen mit Unterstützungsbedarf abzustimmen und um es so benutzerfreundlich wie möglich zu machen.

Für die Bürger aus der DG muss die aktuelle medizinische Verordnung der DSL ausgefüllt werden. Alle Kriterien zum Erhalt der verschiedenen Mobilitätshilfen können Sie im Hilfsmittelverzeichnis für Mobilitätshilfen, Materielle und Soziale Hilfen einsehen.

Wir bitten Sie ebenfalls, Ihren Patienten mitzuteilen, dass für eine Standardversorgung (das heißt für eine Gehhilfe, einen manuellen Rollstuhl oder ein Antidekubituskissen) einige Modelle zu 100% durch die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben bezuschusst werden und sie diese Mobilitätshilfen lediglich bei einem konventionierten Leistungserbringer beziehen können.

Folgende Dokumente müssen Sie in diesem Zusammenhang nutzen. Diese Dokumente stehen im linken Menu unter Download “Formulare” zum Download bereit.

  • Medizinische Verordnung
  • Liste der konventionierten Leistungserbringer
  • Hilfsmittelverzeichnis für Mobilitätshilfsmittel, Materielle und Soziale Hilfen

Einen Überblick über die verschiedenen Modelle Mobilitätshilfen finden Sie in der Broschüre „Mobilitätshilfen im Überblick“. Diese steht ebenfalls im linken Menu unter Download bereit.

Für alle weiteren Fragen können Sie sich an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben wenden (mobilitaetshilfen@selbstbestimmt.be oder 0800/900 11 oder aus dem Ausland: +32 80 229 111)

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Wohn- und Pflegezentren (WPZ)

Falls ein Bewohner eine Mobilitätshilfe benötigt, die nicht der Standardversorgung entspricht, dann kontaktieren Sie bitte die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben.

Für die Versorgung mit einem Modular- oder einem Multipositionsrollstuhl wird für den Bewohner ein Mietvertrag mit einem Leistungserbringer abgeschlossen. Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben übernimmt 100% der Mietkosten. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der DSL und dem Leistungserbringer.

Das WPZ erhält von der DSL die Information darüber, für welchen ihrer Bewohner ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Bei Versterben des Bewohners oder wenn das Material nicht mehr benötigt wird, teilt das WPZ dies unverzüglich der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben und dem Leistungserbringer mit.

Für alle weiteren Fragen können Sie sich an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben wenden (mobilitaetshilfen@selbstbestimmt.be oder 0800/900 11 oder aus dem Ausland: +32 80 229 111)

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Krankenkassen

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben ist für alle Anfragen für eine langfristige Versorgung im Bereich der Mobilitätshilfen zuständig.

Die Hausärzte stellen weiterhin die Eingangstür für die Versorgung mit einer Mobilitätshilfe dar. Jeder Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der eine Mobilitätshilfe benötigt, muss zwingend eine medizinische Verordnung seines Hausarztes oder eines Facharztes haben.

Alle Kriterien zum Erhalt der verschiedenen Mobilitätshilfen können Sie im Hilfsmittelverzeichnis für Mobilitätshilfsmittel, Materielle und Soziale Hilfen einsehen.

Für die Standardversorgung (das heißt für eine Gehhilfe, einen manuellen Rollstuhl oder ein Antidekubituskissen) sowie für die Ausleihe eines Modular- und Multipositionsrollstuhls im Wohn- und Pflegezentrum arbeitet die DSL lediglich mit konventionierten Leistungserbringern zusammen.

Folgende Dokumente müssen Sie in diesem Zusammenhang nutzen. Diese Dokumente stehen im linken Menu unter Download “Formulare” zum Download bereit.:

  • Medizinische Verordnung
  • Liste der konventionierten Leistungserbringer
  • Hilfsmittelverzeichnis für Mobilitätshilfsmittel, Materielle und Soziale Hilfen

Vorgehensweise Sitzschale

Diese Versorgung wird weiterhin von der Krankenkasse gewährleistet. Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben kann hier lediglich eine unterstützende Rolle für die Person mit Unterstützungsbedarf einnehmen. Die Anfrage muss direkt durch die Person mit Unterstützungsbedarf gestellt werden.

Für alle weiteren Fragen können Sie sich an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben wenden (mobilitaetshilfen@selbstbestimmt.be oder 0800/900 11 oder aus dem Ausland: +32 80 229 111)

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