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Über die Dienststelle

Zuständigkeit der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Wer kann sich an die Dienststelle wenden?

Alle Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, können sich in jedem Alter an die Mitarbeiter der Dienststelle wenden.
Mit Beeinträchtigung sind körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen sowie auch Beeinträchtigungen der Sinnesorgane gemeint.

Des Weiteren können auch alle Senioren von den für Ihre Altersgruppe vorgesehenen Leistungen der Dienststelle Gebrauch machen.

Leistungen

Menschen mit Unterstützungsbedarf erhalten bei der „Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben“ eine umfassende Begleitung. Kinder, Jugendliche, Erwachsene und auch Senioren können die umfangreichen Dienstleistungen der Dienststelle und deren Dienstleister wie z.B. Tagesstätten und Wohnheime in Anspruch nehmen.

Eine wichtige Dienstleistung aus dem Angebot der Dienststelle ist der Unterstützungsplan. Der Unterstützungsplan wird auf die Bedarfe des jeweiligen Menschen mit Unterstützungsbedarf angepasst.
Der Plan erfasst zunächst den wirklichen Unterstützungsbedarf der Person. Er enthält darüber hinaus auch Ratschläge und Empfehlungen für die passenden Hilfen. Diese Hilfen sind sehr vielfältig. Sie können zum Beispiel finanzielle Beihilfen für die Anschaffung von technischen Hilfsmitteln oder Wohnungsanpassungen sein. Der Unterstützungsplan kann aber auch Hilfe bei einer beruflichen Neuorientierung und eine passende Weiterbildung vorsehen. Oder er kann andere Dienste vorschlagen, die die geeignete Hilfe und Unterstützung anbieten. Kein Unterstützungsplan gleicht dem anderen, alles wird auf die Person mit Unterstützungsbedarf angepasst.

Bei der Umsetzung des Unterstützungsplans steht ein persönlicher Ansprechpartner, ein geschulter Mitarbeiter der Dienststelle, dem Menschen mit Unterstützungsbedarf und gegebenenfalls auch seiner Familie beratend zur Seite.

Die Mitarbeiter der Dienststelle sind stets um Qualität bemüht und das Dienstleistungsangebot wird regelmäßig an die Anforderungen unserer sich immer verändernden Gesellschaft angepasst.

Neutrale Beratung, auch für komplexe Situationen, sowie die Nähe zum Menschen, ob nun Person mit Unterstützungsbedarf oder pflegende Angehörige, sind in der Arbeit der Dienststelle besonders wichtig. Des Weiteren stellt ein am Menschen mit Unterstützungsbedarf orientierter Umgang mit Beschwerden und Problemen einen wichtigen Bestandteil der Arbeit der Mitarbeiter dar.

Dieser Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS):

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