Meine Rechte als Patient.
Alle Menschen haben Rechte.
Auch Menschen mit Bedarf an Unterstützung.
Bin ich Patient in einer Klinik?
Dann habe ich ganz bestimmte Rechte.
Damit ich diese Rechte nutzen kann,
brauche ich manchmal Unterstützung.
Die Mitarbeiter der Dienststelle beraten mich
zu meinen Rechten als Patient.
Hier einige wichtige Beispiele:
Was ist ein „Bevollmächtigter“?
Was geschieht,
wenn ich eine schwere Krankheit habe?
Die Krankheit ist so schlimm,
dass ich später wichtige Dinge kaum noch selbst entscheiden kann.
Ich brauche dann Hilfe.
Hilfe erhalte ich bei den Mitarbeitern der Dienststelle.
Sie helfen mir bei der Suche nach einer Person,
die diese wichtigen Dinge später für mich regelt.
Diese Person nennt man „Bevollmächtigter“.
Die Person bekommt genaue Anweisungen.
Mein „Bevollmächtigter“ regelt dann später alles so,
wie ich es will.
So erhalte ich meine Recht als Patient.
Ich bestimme selbst,
was mit mir passiert.
Auch wenn ich schwer krank bin.
Was ist eine „Patienten-Verfügung“?
Auch wenn ich später sehr krank bin,
habe ich Rechte als Patient.
Diese Rechte möchte ich dann nutzen.
Selbst wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann.
Dafür muss ich früh genug ein bestimmtes Papier ausfüllen.
Das Papier heißt „Patienten-Verfügung“.
Dort schreibe ich auf,
wie die Ärzte mich als Patient später behandeln sollen.
Damit die Ärzte dann genau wissen,
was ich will.
Zum Beispiel:
„Ich möchte später keine Bestrahlungen mehr erhalten.“
Sind da noch Fragen zur „Patienten-Verfügung“?
Dann beraten die Mitarbeiter der Dienststelle mich und meine Familie.
Ich brauche Hilfe mit meinem Geld.
Ich bin unsicher,
wenn es um mein Geld geht.
Ich brauche Hilfe,
damit ich die richtigen Entscheidungen treffe.
Die Mitarbeiter der Dienststelle suchen mit mir nach einer passenden Person.
Die Person hilft mir bei meinen Papieren und meinem Geld.
Diese Person ist dann mein „Beistand“.
Kann ich das aber nicht mehr?
Soll die Person alles für mich regeln?
Die Person entscheidet dann für mich.
Sie ist dann mein „Vertreter“.
Wenn ich noch Fragen dazu habe,
beraten die Mitarbeiter der Dienststelle mich gerne.
Meine Rechte als Mensch.
Als Mensch habe ich auch gewisse Rechte.
Zum Beispiel:
Ich habe eine Beschwerde.
Ich bin mit einer Entscheidung der Dienststelle nicht einverstanden.
Dann kann ich mich an die Mitarbeiter der Dienststelle wenden.
Sie nehmen jede Beschwerde ernst und
suchen nach einer passenden Lösung für mich.
Ich möchte eine Familie gründen.
Ich habe das Recht,
eine eigene Familie zu gründen.
Ich darf selbst entscheiden,
mit wem ich zusammenleben will.
Ich habe das Recht auf eine gute Ausbildung.
Ich darf mit den anderen in die gleiche Schule gehen.
Wenn ich dann Unterstützung in der Schule brauche,
erhalte ich sie vor Ort.
Ich habe die gleichen Rechte wie die anderen Menschen.
Das wurde so in einem Vertrag vor einiger Zeit aufgeschrieben.
Dieser Vertrag handelt von den Rechten von Menschen mit einer Behinderung.
Auch die Deutschsprachige Gemeinschaft hat diesen Vertrag unterschrieben.
Wenn ich mehr über diesen Vertrag wissen will,
kann ich die Mitarbeiter der Dienststelle fragen.