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Finanzielle Beihilfe

Um mein Leben selbstbestimmt führen zu können, brauche ich mitunter Unterstützung. Unterstützung bedeutet manchmal auch einfach nur finanzielle Hilfe. Damit ich mir eine Pflegehilfe, eine Familien-und Seniorenhilfe oder ein technisches Hilfsmittel leisten kann, brauche ich Unterstützung in Form von Geld. Meine Pension oder das Kindergeld alleine reichen vielleicht nicht aus, um die teuren Hilfsmittel zu bezahlen.

Deshalb kann ich mich, wenn ich finanzielle Hilfe brauche, an die Mitarbeiter der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben wenden. Sie beraten mich und helfen mir bei den Anträgen auf finanzielle Unterstützung.
Die Beihilfen und die Einrichtungen, bei denen ich sie beantragen muss, sind unterschiedlich und abhängig von meinem Alter. Drei Alterskategorien wurden dafür festgelegt:

  • bis 21 Jahre
  • zwischen 18 und 65 Jahren
  • über 65 Jahre.

Bei den Beihilfen handelt es sich zum Beispiel um den Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung. Auch Eingliederungsbeihilfen, Beihilfe zum Ersatz des Einkommens oder eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten gehören mit dazu. Eine Beihilfe kann aber genauso gut aus ermäßigten Preisen z.B. bei der Bezahlung der Hausbetreuung oder der Pflegehilfe bestehen. Ebenso kann es sich um ermäßigte Steuern handeln.

Auf Anfrage erklären die Mitarbeiter mir alles genau und leiten mich oder meine Anfrage an die zuständigen Dienste weiter.

Dieser Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS):

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