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Die Dienststelle

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Alle Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, können sich in jedem Alter an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben wenden. Unter Beeinträchtigung sind körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen sowie auch Beeinträchtigungen der Sinnesorgane zu verstehen.

Des Weiteren können auch alle Personen über dem Pensionsalter die für Ihre Altersgruppe vorgesehenen Leistungen der Dienststelle in Anspruch nehmen.

Die Bereiche, in denen Dienstleistungen weitervermittelt bzw. durch die Dienststelle selbst erbracht werden, sind folgende:

  • Wohnen & Umfeld
  • Familie und Angehörige
  • Freizeit
  • Arbeiten
  • Gesundheit
  • Hilfsmittel
  • Rechtliche Situation
  • Finanzielle Beihilfen
  • Barrierefreiheit

Menschen mit Unterstützungsbedarf erhalten bei der Dienststelle eine umfassende Begleitung, die im Rahmen eines Unterstützungsplanes definiert wird. Der Unterstützungsplan wird auf die Bedarfe des jeweiligen Menschen mit Unterstützungsbedarf angepasst und gemeinsam mit der Person und/oder ihren Angehörigen erarbeitet.

Neutrale Beratung, auch in komplexen Situationen, sowie die Nähe zum Menschen, ob nun Person mit Unterstützungsbedarf oder pflegende Angehörige, sind dabei besonders wichtig. Dies gilt ebenso für einen Umgang mit Beschwerden und Herausforderungen, der sich am Menschen orientiert.

Einzug ins Wohn- und Pflegezentrum
BM-Logo

 

Hier erhalte ich alle Informationen, wie ich mich bei der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben beschweren kann.

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Hier geht es zu den Jahresberichten 2020 bis 2023 der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben.

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Hier erhalten Sie Informationen zum ESF-Projekt der DSL.

Dieser Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS):