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Datenschutz-Erklärung

Datenschutz-Erklärung:

Wie nutzt die Dienst·stelle persönliche Daten?

Welche Informationen finden Sie hier?

Hier finden Sie wichtige Informationen,
wie die Dienst·stelle persönliche Daten nutzt und schützt.
Persönliche Daten sind zum Beispiel das Geburtsdatum oder die Adresse.

Die Dienst·stelle erhält Anfragen von Personen mit Unterstützungs-Bedarf.
Personen mit Unterstützungs-Bedarf sind zum Beispiel:

  • Menschen mit einer Be·einträchtigung.
  • Senioren, die Hilfe brauchen.

Bei den Anfragen erhält die Dienst·stelle persönliche Daten.
Sie nutzt diese dann oder leitet die Daten weiter.
Dabei müssen die Daten geschützt bleiben.
Nur bestimmte Personen dürfen diese Daten nutzen.
So ist es in den belgischen Gesetzen vorgesehen.
Auch innerhalb von Europa gibt es dazu Regeln.
Diese Regeln heißen: Datenschutz-Grundverordnung.

Welche Regeln muss die Dienst·stelle beachten?

Im Dekret vom 13.Dezember 2016 hat das Parlament in Eupen
die Aufgaben von der Dienst·stelle aufgeschrieben.
Wir halten uns bei unserer Arbeit an die Regeln aus diesem Dekret.
Ein Dekret ist ein Beschluss oder eine Vorschrift.
In diesem Dekret steht auch,
dass die Dienst·stelle persönliche Daten bei ihren Arbeit nutzen darf.

Wir nutzen die persönlichen Daten von den verschiedenen Gruppen
auf unterschiedliche Art und Weise.
Sie bekommen jetzt dazu eine genaue Übersicht.
Wir haben die verschiedenen Fälle einzeln aufgeschrieben.

Sie finden hier nun Infos zu unserer Arbeit mit den persönlichen Daten von:

  • Personen mit Unterstützungs-Bedarf
  • Kontakt·personen von Menschen mit Unterstützungs-Bedarf
  • Dienste oder Dienst·leister
  • Mitglieder von Gremien.
    Gremien sind Gruppen von Menschen,
    die Entscheidungen treffen.
    Oder neue Dinge planen.
  • Lieferanten
  • Fach·leute

Wichtig!
Schwierige Wörter sind im Text unterstrichen.
Unten werden diese Wörter noch mal erklärt.

Die persönlichen Daten
von Personen mit Unterstützungs-Bedarf

Menschen kommen zur Dienst·stelle und
bitten um Unterstützung.
Sie geben uns dann ihre persönlichen Daten.
Wie zum Beispiel ihren Namen und Vornamen.
Oder ihre persönliche Nummer im National·register.
Diese Nummer steht auf der Rückseite vom Personal-Ausweis.

Sie teilen ihrem Ansprech·partner außerdem wichtige Dinge mit.
Damit er ihre Situation besser versteht und
ihnen so die passende Unterstützung anbieten kann.
Auch diese Dinge sind Daten.
Die Dienst·stelle braucht die Daten,
damit sie die Menschen unterstützen kann.

Darf die Dienst·stelle diese Daten nutzen?

Ja! Die Dienst·stelle darf diese Daten nutzen.
Das Parlament in Eupen hat der Dienst·stelle die Erlaubnis dazu gegeben.
Das steht so im Dekret vom 13. Dezember 2016.

Die Dienst·stelle darf die Daten weiter·leiten.

Wenn die Menschen nur mit der Dienst·stelle zu tun haben,
bleiben ihre Daten bei uns.
Manche von unseren Mitarbeiter brauchen dann alle Daten,
andere nur einige davon.
Das hängt von ihrer Aufgabe ab.

Wenn sie aber einen Dienst außerhalb der Dienst·stelle brauchen,
dann gibt die Dienst·stelle ihre Daten an diesen Dienst weiter.
Denn der Dienst braucht die Daten,
damit er sie gut betreuen kann.
Ein Dienst außerhalb ist zum Beispiel ein Wohn·zentrum.
Ein Wohn·zentrum nennt man auch Wohn·heim.

Wenn andere Einrichtungen die Daten brauchen,
darf die Dienst·stelle die Daten auch an sie weiter·leiten.
Aber nur an Einrichtungen,
die dazu berechtigt sind.
Wie zum Beispiel das Landes·amt für Soziale Sicherheit.

Wie lange bewahrt die Dienst·stelle die Daten auf?

Die Dienst·stelle bewahrt die Daten so lange auf,
wie für die Unterstützung nötig ist.
Wenn die Unterstützung zu Ende ist,
speichert die Dienst·stelle die Daten während weiteren 5 Jahren.
Diese 5 Jahre sind die sogenannte Ver·jährungs·frist.
Die Ver·jährungs·frist ist eine Art Warte·zeit.
In dieser Zeit haben nur einige Mitarbeiter Zugang zu den Daten.

Die persönlichen Daten von Kontakt·personen

Kontakt·personen von Menschen mit Unterstützungs-Bedarf sind:

  • Freunde oder Verwandte
  • Nachbarn
  • Oder andere hilfsbereite Menschen

Sie sind eine Kontakt·person?
Sie rufen in der Dienst·stelle an,
weil Sie einer Person mit Unterstützungs-Bedarf helfen wollen.
Sie fragen in der Dienst·stelle nach Unterstützungen für diese Person.

Die Mitarbeiter in der Dienst·stelle schreiben dann
Ihre persönlichen Daten auf.
Und natürlich auch Dinge über die Person mit Unterstützungs-Bedarf.

Darf die Dienst·stelle Ihre Daten nutzen?

Ja! Die Dienst·stelle darf die Daten von Kontakt·personen nutzen.
Das Parlament in Eupen hat der Dienst·stelle die Erlaubnis dazu gegeben.
Das steht so im Dekret vom 13. Dezember 2016.

Die Dienst·stelle darf Ihre Daten weiter·leiten.

Die Person mit Unterstützungs-Bedarf hat nur mit der Dienst·stelle zu tun?
Dann bleiben die Daten von der Kontakt·person bei uns.
Unsere Mitarbeiter nutzen dann die Daten,
damit sie die Kontakt·person anrufen können.
Und dann nach der Person mit Unterstützungs-Bedarf fragen können.

Wenn die Person aber einen anderen Dienst braucht,
dann gibt die Dienst·stelle die Daten von der Kontakt·person weiter.
Wenn Sie selbst die Kontakt·person sind,
braucht dieser Dienst vielleicht Ihre Hilfe.
Damit Ihr Bekannter die Unterstützung erhalten kann.

Wie lange bewahrt die Dienst·stelle Ihre Daten auf?

Die Dienst·stelle bewahrt Ihre Daten so lange auf,
wie die Unterstützung der Person dauert.
Nach dem Ende der Unterstützung löscht die Dienst·stelle Ihre Daten.

Die persönlichen Daten von Menschen,
die für andere Dienste arbeiten

In jedem Dienst arbeiten Menschen.
Diese Menschen rufen in der Dienst·stelle an,
damit sie Informationen erhalten oder weiterleiten können.
Dann bewahren wir die persönlichen Daten dieser Personen auf.
Für einen späteren Kontakt.
Die Daten sind zum Beispiel:

  • Name und Adresse von den Personen und vom Dienst
  • Infos über die Zusammen·arbeit mit der Dienst·stelle
  • Infos über den Dienst: Wie arbeitet der Dienst?

Wenn sich ein Kunde über einen Dienst bei der Dienst·stelle beschwert,
werden auch Daten genutzt.

Darf die Dienst·stelle diese Daten nutzen?

Ja! Die Dienst·stelle darf die Daten von den Diensten nutzen.
Das Parlament in Eupen hat der Dienst·stelle die Erlaubnis dazu gegeben.
Das steht so im Dekret vom 13. Dezember 2016.

Die Dienst·stelle braucht diese Daten,
damit sie Menschen mit Unterstützungs-Bedarf gut helfen kann.
Unsere Mitarbeiter nutzen die Daten von den Diensten aber nur,
wenn es wirklich nötig ist.
Das hängt immer von der jeweiligen Aufgabe ab.

Außerdem hat die Dienst·stelle noch eine weitere Aufgabe:
Sie prüft die Arbeit von den Diensten.
Dabei braucht sie auch die Daten von den Diensten.

Wenn ein Dienst gut arbeitet,
kann die Dienst·stelle den Dienst anerkennen.
Wenn der Dienst zu schlecht arbeitet,
erkennt Sie den Dienst nicht an.
Dienste bekommen Schwierigkeiten,
wenn sie nicht anerkannt sind.

Die Dienst·stelle darf die Daten weiter·leiten.

Wenn eine Person die Unterstützung von einem Dienst braucht,
leiten wir die Daten von dem Dienst an die Person weiter.

Wenn wir die Arbeit in einem Dienst prüfen,
leiten wir eventuell die Daten an eine andere Einrichtung weiter.
Es kann sogar sein,
dass wir die Daten nach der Prüfung öffentlich nennen müssen.

Wie lange bewahrt die Dienst·stelle diese Daten auf?

Die Dienst·stelle bewahrt diese Daten so lange auf,
wie der Dienst arbeitet oder anerkannt ist.
Wenn der Dienst aufhört,
behält die Dienst·stelle die Daten noch während 10 Jahren.
Diese 10 Jahre sind dann die Ver·jährungs·frist.
In dieser Zeit haben nur einige Mitarbeiter Zugang zu diesen Daten.

Die persönlichen Daten von Menschen,
die in Gremien arbeiten

Gremien sind Gruppen von Menschen,
die Entscheidungen treffen.
Oder neue Dinge planen.
Diese Gremien arbeiten eng mit der Dienst·stelle zusammen.
Sie unterstützen die Dienst·stelle bei der Planung ihrer Arbeit.

Wenn die Dienst·stelle diese Menschen zu Versammlungen einlädt,
braucht sie ihre Daten.
Damit sie sie erreichen kann.

Darf die Dienst·stelle diese Daten nutzen?

Das Parlament in Eupen hat der Dienst·stelle die Erlaubnis dazu gegeben.
Das steht so im Dekret vom 13. Dezember 2016.

Diese Daten werden aber nur von den Mitarbeitern genutzt,
die Versammlungen planen und durchführen.

Die Dienst·stelle leitet die Daten weiter?

Die Daten leitet die Dienst·stelle nur an Ämter weiter,
die dazu berechtigt sind.

Die Dienst·stelle leitet die Daten auch weiter,
wenn sie die Gremien über neue Termine informiert.
Denn auf den Einladungen stehen die Angaben von allen Mitgliedern.
Wenn Mitglieder von den Gremien das nicht möchten,
dürfen sie das verweigern.

Wie lange bewahrt die Dienst·stelle diese Daten auf?

Die Dienst·stelle bewahrt die Daten von einer Person so lange auf,
wie sie Mitglied in dem Gremium ist.
Wenn die Person das Gremium verlässt,
bewahrt die Dienst·stelle die Daten noch einige Zeit.
Sie tut das so lange,
wie das Gesetz es vorschreibt.

Die persönlichen Daten von Lieferanten

Lieferanten sind Unternehmen.
Dort arbeiten Menschen.
Diese Menschen rufen in der Dienst·stelle an,
damit sie Informationen erhalten oder weiterleiten können.
Dann bewahren wir die persönlichen Daten dieser Personen auf.
Für einen späteren Kontakt.
Die Daten sind zum Beispiel:

  • Name und Adresse von den Personen und vom Unternehmen
  • Infos über die Zusammen·arbeit mit der Dienst·stelle
  • Infos über ihre Produkte

Die Dienst·stelle braucht bei ihrer Arbeit die Produkte oder
Dienst·leistungen von den Lieferanten.

Darf die Dienst·stelle diese Daten nutzen?

Ja! Die Dienst·stelle darf die Daten von den Lieferanten nutzen.
Das Parlament in Eupen hat der Dienst·stelle die Erlaubnis dazu gegeben.
Das steht so im Dekret vom 13. Dezember 2016.

Weitere Regeln zu der Zusammen·arbeit stehen in anderen Gesetzen.
Wenn die Dienst·stelle bei einem Lieferanten einkauft,
muss sie auch diese Regeln befolgen.

Wenn der Lieferant der Dienst·stelle seine Daten nicht gibt,
kann die Dienst·stelle nicht mit ihm zusammen·arbeiten.

Die Dienst·stelle leitet die Daten weiter?

Diese Daten leitet die Dienst·stelle eigentlich nicht weiter.
Außer an ein Amt,
dass dazu berechtigt ist.
Zum Beispiel: das Mehrwert·steuer·amt
Da muss die Dienst·stelle die Daten weiter·leiten.

Wie lange bewahrt die Dienst·stelle diese Daten auf?

Die Dienst·stelle behält die Daten von Lieferanten höchstens 10 Jahre.
Die 10 Jahre zählen ab dem Tag,
an dem der Lieferant sein Produkt an die Dienst·stelle verkauft hat.
Diese 10 Jahre sind die sogenannte Ver·jährungs·frist.
In dieser Zeit haben nur einige Mitarbeiter Zugang zu den Daten.

Die persönlichen Daten von Fach·leuten

Fach·leute sind Menschen,
die in ihrem Bereich sehr gut sind.
Zum Beispiel:

  • Ärzte oder Psychologen.
  • Computer-Spezialisten
  • Übersetzer oder Dolmetscher

Diese Fach·leute sind für die Dienst·stelle sehr interessant,
Sie können die Dienst·stelle zu bestimmten Dingen beraten.
Oder Weiter·bildungen anbieten für die Mitarbeiter.
Das ist wichtig,
damit die Dienst·stelle ihre Arbeit gut machen kann.

Die Dienst·stelle nutzt deshalb die Daten von Fach·leuten,
wenn sie sie erreichen möchte.
Und damit sie weiß,
wer von den Fach·leuten die passenden Fähigkeiten hat.

Darf die Dienst·stelle diese Daten nutzen?

Ja! Die Dienst·stelle darf die Daten von den Fach·leuten nutzen.
Das Parlament in Eupen hat der Dienst·stelle die Erlaubnis dazu gegeben.
Das steht so im Dekret vom 13. Dezember 2016.

Nur Mitarbeiter der Dienst·stelle verarbeiten diese Daten.
Es handelt sich dabei um die Mitarbeiter aus der Verwaltung.

Die Dienst·stelle leitet die Daten nicht weiter.

Diese Daten leitet die Dienst·stelle nicht weiter.

Wie lange bewahrt die Dienst·stelle die Daten auf?

Die Dienst·stelle bewahrt die Daten so lange auf,
wie es für die Dienst·stelle interessant ist.
Wenn die Dienst·stelle nicht mehr mit der Person arbeiten will,
löscht sie die Daten.

Alle Daten bleiben in Europa

Alle Daten werden in Belgien genutzt.
Die Daten sind aber möglicherweise an verschiedenen Orten gespeichert.
Es kann sogar sein,
dass die Daten in einem anderen Land als Belgien gespeichert werden.
Die Daten bleiben aber immer in Europa!

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre Daten.
Sie dürfen wissen, welche Daten die Dienst·stelle über sie hat.
Sie können dann auch verlangen,
dass Ihre Daten abgeändert oder gelöscht werden.

Sie möchten nicht,
dass die Dienst·stelle Ihre Daten für gewisse Tätigkeiten nutzt?
Dann dürfen sie der Dienst·stelle das sagen!
Die Dienst·stelle sucht dann nach einer passenden Lösung.

Wie teilen Sie der Dienst·stelle die nötigen Änderungen mit?

Sie möchten Ihre persönlichen Daten bei der Dienst·stelle ändern?
Dann machen Sie dafür eine schriftliche Anfrage bei der Dienst·stelle.
In der Anfrage beschreiben sie den Grund für Ihre Anfrage.
Sie schreiben in die Anfrage Ihren Namen und Adresse.
Sie legen eine Kopie von Ihrem Ausweis dazu.

So ist die Dienst·stelle wirklich sicher, dass Sie es sind.
Damit will die Dienst·stelle vermeiden,
dass andere Personen unerlaubte Anfragen machen.
Und so Ihre Daten sehen können.

Wenn Sie die Anfrage nicht so machen,
kann die Dienst·stelle Ihre Anfrage nicht bearbeiten.
Wenn Ihre Anfrage aber vollständig ist,
meldet sich ein Mitarbeiter innerhalb eines Monats.
Sie können außerdem darum bitten,
dass wir Ihre Daten in dieser Zeit nicht nutzen.

Ist die Dienst·stelle
für die persönlichen Daten verantwortlich?

Ja, die Dienst·stelle ist für die Daten verantwortlich.
Ein bestimmter Mitarbeiter kümmert sich besonders um den Schutz der Daten.
Dieser Mitarbeiter ist der oder die Datenschutz-Beauftragte.

Sie können den Mitarbeiter gerne ansprechen,
wenn Sie Fragen haben.
Die Adresse ist:  Datenschutz-Beauftragter
der Dienst·stelle für Selbst·bestimmtes Leben
Vennbahnstraße 4/4
4780 St.Vith

Die Telefonnummer ist: 0800 900 11
Die E-Mail-Adresse ist: datenschutz [at] selbstbestimmt [dot] be

Achtung! Diese Informationen können ändern

Wenn die Vorschriften und Regeln ändern,
passen wir die Datenschutz-Erklärung an.
Die veränderten Informationen finden Sie dann
auf der Webseite der Dienst·stelle.
Die Adresse der Webseite ist: www.selbstbestimmt.be

Wo können Sie sich beschweren?

Sie sind nicht mit unserer Arbeit einverstanden?
Oder Sie haben Fragen?
Dann wenden Sie sich an die Datenschutz-Behörde.
Das ist das zuständige Amt in Brüssel:

Die Adresse ist:

Datenschutz-Behörde
Rue de la Presse 35
1000 Brüssel

Die E-Mail-Adresse ist: info [at] apd-gba [dot] be

Oder Sie beschweren sich beim Gericht Erster Instanz in Eupen.

Die Adresse ist:

Gericht Erster Instanz Eupen
Rathausplatz 8-10
4700 Eupen

Die Telefon·nummer ist: 087 59 65 60


Hier finden Sie Erklärungen zu schwierigen Wörtern:

Datenschutz-Behörde:

Eine Behörde ist ein Amt oder ein Büro.
Die Datenschutz-Behörde ist also ein Amt,
dass für den Schutz der Daten in Belgien sorgt.
Diese Behörde befindet sich in Brüssel.

Dekret:

Ein Dekret ist ein Beschluss oder eine Vorschrift.

das Gremium, Einzahl
die Gremien, Mehrzahl:
Gremien sind Gruppen von Menschen,
die Entscheidungen treffen.
Oder neue Dinge planen.

Ver·jährungs-Frist:

Eine Frist ist ein bestimmter Zeit·raum.
Zum Beispiel 5 Jahre.
Eine Ver·jährungs-Frist ist eine Art Warte·zeit und bedeutet dann:
Nach diesen 5 Jahren nicht mehr gültig oder
nicht mehr nötig.

Parlament:
Ein Parlament ist eine Gruppe von Politikern.
Die Bevölkerung wählt diese Politiker.
Das Parlament entscheidet über Ideen und Pläne.
Das Parlament erstellt neue Regeln und Dekrete.
Hier ist das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemeint.
Die Abkürzung ist: PDG

Landes·amt für Soziale Sicherheit:
Das ist eine Einrichtung in Brüssel.
Die Abkürzung ist: LSS.
Dieses Amt erhält Geld von Arbeit·nehmern und Arbeit·gebern in Belgien.
Mit dem Geld werden soziale Leistungen für alle bezahlt.
Das Amt verwaltet auch viele Daten.