Damit ich selbständig in meiner Wohnung oder meinem Haus leben kann, müssen gewisse Dinge auf meine Bedürfnisse angepasst sein. In einem bestehenden Haus kann ich durch einen Umbau die Räume und die der Einrichtung anpassen. Bei einem Neubau kann ich von Anfang an die so planen, dass sie meinen jetzigen und späteren Bedürfnissen entsprechen.
In beiden Fällen kann ich Unterstützung durch die Mitarbeiter der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben erhalten. Bei der Planung müssen ganz bestimmte Vorgaben und Normen für beeinträchtigungs-gerechtes Bauen beachtet werden. Die Mitarbeiter beraten mich auch zu technischen Fragen, die bei solchen Bauvorhaben entstehen. Gemeinsam suchen wir die besten Lösungen, die auf dem Markt erhältlich sind und meinen finanziellen Möglichkeiten .
Darüber hinaus kann ich einen Antrag auf Bezuschussung dieser Arbeiten durch die Dienststelle stellen. Der Betrag der Bezuschussung betrifft immer nur die durch die Beeinträchtigung bedingten Zusatzkosten und wird entweder für einen kompletten Neubau oder einen Umbau (mit Anbau) gewährt. Je nach Budget und Bedarf können aber auch einzelne Zimmer umgebaut werden, damit sie meinen Ansprüchen angepasst sind.
Für die Organisation und Abwicklung solcher Baumaßnahmen kann ich gerne bei den Mitarbeitern der Dienststelle um Rat fragen. Sie beraten und begleiten mich gerne bei meinen Projekten.
Dieser Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS):