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Ich brauche Hilfe bei der Verwaltung meines Geldes

Bei der Verwaltung meines Geldes bin ich mir nicht immer so sicher. Ich brauche jemanden, der mich in Geldsachen berät und begleitet. Ich kann einer Person auch die Verwaltung meines Geldes und meines sonstigen Eigentums anvertrauen.

Ich möchte also jemand benennen, der mir beisteht. Dazu muss ich zunächst volljährig sein und in der Lage sein, meinen Willen auszudrücken. Ich habe dann mehrere Möglichkeiten:

  • Ich erteile einer von mir oder meiner Familie ausgewählten Person ein sogenanntes Mandat. Das ist ein Vertrag zwischen mir und einer Vertrauensperson meiner Wahl.
    Dieser Vertrag muss bei einem Notar registriert werden.
    In diesem Vertrag erteile ich meiner Vertrauensperson die Erlaubnis, gewisse Dinge für mich zu verwalten. Zum Beispiel verwaltet sie mein Haus und mein Land oder nur meine Sparkonten. Ich bestimme selbst, worum die Person sich kümmern soll. Diesen Vertrag nennt man eine „Außergerichtliche Schutzmaßnahme“.
  • Eine andere Möglichkeit ist, dass ich oder meine Familie dem für meinen Wohnort zuständigen Friedensrichter eine schriftliche Anfrage sende, in der ich um Schutz und Betreuung für mein Vermögen bitte. Der Anfrage lege ich einen ausführlichen ärztlichen Bericht und eine Wohnortbescheinigung bei. Der Friedensrichter beurteilt anhand des ärztlichen Berichtes meine Situation und meine Fähigkeiten.
    Dann benennt er entweder einen Betreuer, der mein ganzes Vermögen verwaltet. Oder er benennt einen Beistand, der mir bei der Verwaltung meines Vermögens lediglich beisteht. In dieser Situation kann ich selbst noch Dinge erledigen. Allerdings muss der Beistand meine Handlungen immer bestätigen, damit diese gültig sind.
    Diese Form von Schutz nennt man eine „Gerichtliche Schutzmaßnahme“.

In beiden Fällen können ich oder meine Familie bei den Mitarbeitern der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben oder des Friedensgerichtes weitere Informationen erhalten.

Dieser Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS):