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Welche Rechte habe ich als Patient?

Als Patient habe ich gewisse Rechte, die per Gesetz festgelegt sind. Wenn ich glaube, dass diese Rechte nicht geachtet wurden, kann ich mich beschweren.

Wen betrifft das Gesetz über Patientenrechte?
Das Gesetz betrifft zuerst mal mich als Patient, der medizinisch betreut wird.
Das Gesetz betrifft auch die ausführende Fachkraft und ihre Dienstleistungen. Eine ausführende Fachkraft kann ein Arzt, Kinesiotherapeut, Ergotherapeut, Apotheker, Logopäde, Fußpfleger, … aber auch ein Mitglied des Pflegepersonals im Krankenhaus oder eines Pflegedienstes sein.

Um welche Rechte handelt es sich da?

  • Ich habe das Recht, fachkundige Dienstleistungen zu erhalten.
    Als Patient muss mir die bestmögliche Versorgung im Rahmen der verfügbaren Technik garantiert werden.
    Auch Benachteiligung aufgrund meiner Religion, meiner Beeinträchtigung oder meiner Herkunft darf es nicht geben.
  • Als Patient darf ich meine Fachkraft oder medizinische Hilfe frei wählen und ich kann jederzeit eine andere Fachkraft zu Rate ziehen.
  • Auf meine Anfrage hin muss die behandelnde Berufsfachkraft mich über meinen Gesundheitszustand vollständig und verständlich informieren.
  • Nachdem ich vollständig über eine eventuelle Behandlung informiert wurde, habe ich die Möglichkeit diese Behandlung anzunehmen oder sie zu verweigern. Wenn mir die Behandlung in der angebotenen Form aus verschiedensten Gründen nicht zusagt, darf ich sie ablehnen.
  • Die mich behandelnde Berufsfachkraft erstellt eine sogenannte Patientenakte für mich. In dieser Akte sind Informationen zu meiner Person und meinem Behandlungs- und Krankheitsverlauf vermerkt. Die Akte wird immer auf den neuesten Stand gebracht und an einem sicheren Ort verwahrt. Ich habe aber immer das Recht, diese Akte zu sehen und auf Anfrage eine Kopie zu erhalten.
  • Mein Privatleben muss geschützt werden. Informationen über mich und meine Behandlung dürfen nicht an unbeteiligte Dritte gegeben werden.
    Nur wenn ich zum Beispiel unter einer hochansteckenden Krankheit leide, dürfen verschiedene Informationen zum Schutz der anderen Menschen weitergeleitet werden.
  • Wenn ich glaube, dass meine Patientenrechte missachtet wurden, habe ich das Recht, mich bei den zuständigen Stellen zu beschweren.
    Die Kontaktangaben zu den passenden Stellen finde ich auf der Webseite patientrights.be oder bei meiner Krankenkasse.

Dieser Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS):