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Stiftung Inklusion

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) und die Stiftung Inklusion arbeiten oftmals Hand in Hand. Wie diese gemeinsame Arbeit aussieht, welches Ziel verfolgt wird und wen die Stiftung Inklusion unterstützt, erklärt uns der Präsident der Stiftung in einem Interview.

 

Julia – DSL:
Guten Tag, Herr Heinen. Ich freue mich, dass Sie heute hier sind. Sie sind der Präsident der Stiftung Inklusion, und wir möchten heute ein bisschen über die Stiftung und ihre Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben erfahren. Erzählen Sie doch bitte: Was ist die Stiftung Inklusion?

Herr Heinen – Stiftung Inklusion:
Ja, vielen Dank für die Einladung. Die Stiftung Inklusion besteht seit 30 Jahren. Anfangs war sie bei der Dienststelle angesiedelt, und seit 2016 ist es eine eigene Stiftung, die aber natürlich sehr eng mit der Dienststelle zusammenarbeitet. Darauf komme ich später noch zurück.

Julia – DSL:
Und welches sind die Ziele der Stiftung?

Herr Heinen – Stiftung Inklusion:
Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen in akuten Situationen zu helfen und sie zu unterstützen. Denn auch in Ostbelgien gibt es Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung in finanzielle Engpässe geraten können. Und gerade Einzelschicksale verdienen Aufmerksamkeit und Solidarität. Und das ist das, was sich die Stiftung auf die Fahne geschrieben hat.

Julia – DSL:
Und wenn man sich in solch einer Situation befindet, wo können Betroffene dann einen Antrag stellen?

Herr Heinen – Stiftung Inklusion:
Am besten stellen die Betroffenen den Antrag immer bei der Dienststelle. Denn die Mitarbeiter der Dienststelle kennen die Situationen, bearbeiten sie vertraulich und auch würdevoll. Damit die Antragsteller nicht zu Bittstellern werden, ist es immer wichtig, bei der Dienststelle diesen Antrag zu stellen. Ich kann mal ein Beispiel geben: Wenn eine Familie mit einem Kind mit Beeinträchtigungen zum Beispiel materielle Hilfen benötigt, dann bezuschusst die Dienststelle meistens so zwischen 80 und 90 Prozent. Die restlichen 10 oder 20 Prozent Eigenbeteiligung können für so manche Familie ein finanzielles Problem darstellen. Oder betroffene Personen benötigen Anschaffungen oder Dienstleistungen, können jedoch die Eigenbeteiligung nicht bezahlen. In diesen Fällen agieren dann die Mitarbeitenden der Dienststelle und leiten den Antrag weiter an die Stiftung. Die Stiftung greift immer dann ein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, wie zum Beispiel die Krankenkassen, das ÖSHZ oder andere.

Julia – DSL:
Und wer leitet die Stiftung?

Herr Heinen – Stiftung Inklusion:
Die Stiftung besteht zurzeit aus elf Verwaltungsratsmitgliedern, die allesamt ehrenamtlich arbeiten. Übrigens hat die Stiftung auch kein Verwaltungspersonal und demnach auch keine Verwaltungskosten. Alle Mittel der Stiftung gehen integral an die Ziele, das heißt in die Unterstützung der Betroffenen. Von den elf Verwaltungsratsmitgliedern sind drei im Präsidium. Das heißt: eine Verwalterin, die das Sekretariat übernimmt, ein Verwalter, der die finanziellen Dinge regelt und meine Wenigkeit als Präsident. Wir bilden das Präsidium und kümmern uns um die Ausführungen. Der Verwaltungsrat legt die Rahmenbedingungen für die Gewährung der Unterstützung fest. Wenn es sich bei den Unterstützungen um größere Beiträge handelt, dann wenden wir uns in manchen Fällen auch an Service Clubs, um gemeinsam helfen zu können.

Julia – DSL:
Und woher erhält die Stiftung ihre finanziellen Mittel?

Herr Heinen – Stiftung Inklusion:
Ja, gute Frage. Die finanziellen Mittel kommen hauptsächlich über Spenden. Manchmal führt die Stiftung selbst eine Veranstaltung durch. Aber die Stiftung benötigt immer Spenden, um in den akuten Situationen helfen zu können.

Julia – DSL:
Sehr interessant, vielen Dank, Herr Heinen und ich freue mich, Sie bestimmt bald wiederzusehen.

Herr Heinen – Stiftung Inklusion:
Ja, vielen Dank Ihnen.

Die Stiftung INKLUSION ist eine gesetzlich anerkannte, gemeinnützige Stiftung und kann eine Spendenbescheinigung ausstellen. Sie wird geleitet von einem Verwaltungsrat, bestehend aus derzeit 11 Personen, die alle ehrenamtlich tätig sind:

Helmut HEINEN (Präsident), Jacquy LAUFFS (Kassierer) und Josiane FAGNOUL (Schriftführerin) bilden das Präsidium.

Weitere Verwaltungsratsmitglieder sind:

Doris HEINRICHS, Raeren; Dieter KELLER, St. Vith; Gerd MELCHIOR, Büllingen; Helmut PIEPER, Eupen; Renaud RAHIER, Hergenrath; Henri REUL, Kelmis; Marvin SOUREN, Eupen; Ilse WILLEMS, Weywertz.

Anschrift: Vennbahnstraße 4/4 in 4780 St.Vith

Kontonummer: BE 54 3631 4221 7497

Mailadresse: stiftung-inklusion [at] outlook [dot] com