Erlass zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen
Zu beachten:
- Mindestens 4% der Stellplätze sind als Behindertenstellplätze auszuweisen;
- Mindestens 1 Behindertenstellplatz.
Weitere Themen:
- Lage, Abmessung, Kennzeichnung und Oberflächenbelag von Behindertenstellplätzen;
- Behindertenstellplätze am Fahrbahnrand;
Außen
Parkplätze
Zu beachten:
- Mindestens 4% der Stellplätze sind als Behindertenstellplätze auszuweisen;
- Mindestens 1 Behindertenstellplatz.
Weitere Themen:
- Lage, Abmessung, Kennzeichnung und Oberflächenbelag von Behindertenstellplätzen;
- Behindertenstellplätze am Fahrbahnrand;
Gebäudezugangswege inklusive Rampenbauwerke
Anforderungen:
- Durchgehende und hindernisfreie Wegbreite von mind. 1,50m
- Querneigung max. 2%
- Kopffreiraum mind. 2,20m
- Keine seitliche Absturzgefahr bei maximaler Längsneigung 5%
- Oberfläche horizontal, hart, rutsch hemmend, stufen- und absatzlos, ohne Hindernisse und Löcher
- Gegenstände, die in den Verkehrsweg hineinragen: kontrastreich markieren und bis zum Boden verkleiden
- Stufen innerhalb von Gebäudezugangswegen sind nicht zulässig
Außentüren
Anforderungen:
- Freie Durchgangsbreite 90 cm
- Vor und hinter der Türe freie Rotationsfläche von 150 x 150 cm
- Gesamter Türbereich ist horizontal, stufen- und absatzlos, kontrastreich zu gestalten
- Auf Seite der Türklinke ist ab Türschloss beidseitig ein hindernisfreier Abstand von 50 cm einzuhalten;
- Glastüren sind durch mind. 8 cm breite, durchgehende, gut sichtbare Markierungen in 25 cm über dem Boden und in einer Höhe zwischen 130 und 140 cm zu kennzeichnen.
- Entspiegelte Materialien sind zu bevorzugen
- Empfohlen wird eine Überdachung bei Außentüren
- An die Örtlichkeit angepasste, ausreichend helle, gleichmäßige und blendfreie Beleuchtung

Achtung!
- keine Karusselltüren
- Karusselltüren nur in Verbindung mit zusätzlichen Flügel-, oder Schiebetüren
- Obertürschließer sind zu vermeiden
- Notausgangstüren und Türen innerhalb von Fluchtwegen sind mit einer Panikstange auszustatten
- empfohlen wird das Anbringen von waagerechten Griffstangen
Fest verankerte Sitze
Anforderungen:
- Vor und neben fest verankerten Sitzen sind waagerechte und ebene Freiflächen, unter der allgemeinen Anforderungen an Bewegungs- und Rotationsflächen, von mind. 150 x 150 cm, vorzusehen;
- Sitzgelegenheiten in unterschiedlichen Höhen und Tiefen vorsehen. Z.B. eine Sitzhöhe von 50 cm bei einer Sitztiefe von 40 cm und eine Sitzhöhe von 30 cm bei einer Sitztiefe von 30 cm.
Innen
Innentüren
Anforderungen:
- Freie Durchgangsbreite 90 cm;
- Vor und hinter der Türe freie Rotationsfläche von 150 x 150 cm;
- Gesamter Türbereich ist horizontal, stufen- und absatzlos, kontrastreich zu gestalten;
- Auf Seite der Türklinke ist ab dem Türschloss beidseitig ein hindernisfreier Abstand von 50 cm einzuhalten;
- Glastüren sind durch mind. 8 cm breite durchgehende und gut sichtbare Markierungen in 25 cm über dem Boden und in einer Höhe zwischen 130 und 140 cm zu kennzeichnen;
- Entspiegelte Materialien sind zu bevorzugen;
- Empfohlen wird eine Überdachung bei Außentüren;
- An die Örtlichkeit angepasste, ausreichend helle, gleichmäßige und blendfreie Beleuchtung.
Achtung!
- Keine Karusselltüren;
- Karusselltüren nur in Verbindung mit zusätzlichen Flügel- oder Schiebetüren;
- Obertürschließer sind zu vermeiden;
- Notausgangstüren und Türen innerhalb von Fluchtwegen sind mit einer Panikstange auszustatten;
- Empfohlen wird das Anbringen von waagerechten Griffstangen.
Überbrückung von Höhenunterschieden innerhalb eines Gebäudes
Treppen sind als einzige vertikale Verbindung unzulässig. Sie sind durch Rampen oder Aufzüge zu ergänzen.
Weniger als 3 Stufen sind innerhalb von Erschließungswegen nicht zulässig.
Ab der dritten Stufe handelt es sich um ein Treppenbauwerk.
Hilfen zur Überwindung von Höhenunterschieden:
- Plattform Treppenlifte für Rollstühle dienen zur Überwindung von max. einem Geschoss. Mindestgröße der Plattform 90 x 140 cm. Treppenbreite beim Einsatz von Treppenplattformliften mind.180 cm.
- Plattform Lifte: Mindestgröße der Plattform 90 x 140 cm
Achtung! Treppensitzlifte sind in öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt!
Achtung!
- Bei geringen Höhenunterschieden können kleine mobile Rampen eingesetzt werden;
- Treppensitzlifte sind in Öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt!
Empfangs- und Schalterräume
Anforderungen:
- Theken in Geschäften oder Behörden;
- Post- und Bankschalter;
- Ticketverkauf für den öffentlichen Nahverkehr;
- Kinos, Theater, Ausstellungen, Museen, … usw.
Anforderungen an Schalter und Theken:
- Vor Schalter und Theken freie Rotationsfläche von mind. 150 x150 cm;
- Schalter und Theken befinden sich in einer Höhe von 80 cm über dem Fußboden;
- Gewährleistung der Unterfahrbarkeit von Schaltern und Theken in einer Breite von mind. 90 cm und einer Tiefe von mind. 60 cm;
- Unterkante der Unterfahrbarkeit mind. 75 cm über dem Fußboden.
Anforderungen an Glasflächen:
- Schalterräume hinter Glasfronten erhalten zusätzlich eine vorversetzte Scheibenfront;
- Zur besseren Verständigung kann die Scheibenfront geöffnet werden, oder es ist eine Sprechanlage zu installieren;
- Glasflächen sind durch mind. 8 cm breite, durchgehende, eindeutige, gut sichtbare und sich von der Umgebung abhebende Markierungen, zwischen 130 und 140 cm, kenntlich zu machen;
- Die Verwendung von entspiegelten Materialien ist zu bevorzugen.
Informations- und Warnsysteme innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes
Die Informationsübermittlung erfolgt unter Beachtung des sog. 2-Sinne-Prinzips, die Wahrnehmbarkeit von Informationen durch mind. zwei der Sinne (Sehen, Hören, Fühlen), visuelle Informationen, auditive Informationen.
Anforderungen an visuelle Informationen:
- Übertragung visueller Informationen über Formen, Kontraste, Helligkeit, Farben und Farbkombinationen;
- Eine einfache, regelmäßige und einheitliche Struktur erreicht einen Widererkennungseffekt;
- Beachtung des Sehwinkels für Schrift- und Symbolgrößen;
- Gestaltung der Informationen nach deren Zweck bzw. deren Priorität
- schwarz auf gelb -> Warnung
- weiß auf rot -> Gefahr
- weiß auf blau -> Hinweis
- weiß auf grün -> Sicherheit;
- Braille-Schrift (Hinweisschilder, Getränke- und Speisekarten).
Anforderungen an schriftliche Information:
- Kontrastreiche Farbgebung zum Hintergrund und angemessene Leuchtdichte;
- Ausreichend große Symbole in Abhängigkeit von Sehwinkel und Entfernung der Betrachtung.
Anforderungen an auditive Informationen:
- Induktive Höranlagen in öffentlichen Räumen;
- Schriftliche Informationen;
- Bildformen, oder Symbole;
- Gebärdensprache;
- Lippenlesen, bzw. orales Ablesen.
Briefkästen
Anforderungen:
- Sie müssen schwellenlos und hindernisfrei erreichbar sein;
- Einwurfs- und Entleerungsöffnungen befinden sich in einer Höhe von 85 cm und 140 cm über dem Fußboden;
- Vor der Einwurfs- bzw. Entleerungsöffnung ist eine freie Rotationsfläche von 150cm x 150 cm einzurichten;
- Der Bodenbelag ist eben und gleitsicher, keine Matten und hochflorige Teppiche.
Öffentliche Telefonapparate und Automaten
Anforderungen:
- Türen als Zugänge haben eine lichte Mindestbreite von 90 cm;
- Vor Automaten bzw. Apparaten ist eine freie Rotationsfläche von 150 x 150 cm vorzusehen;
- Automaten bzw. Apparate sind unterfahrbar zu gestalten mit einer Mindestbreite von 90 cm und einer Tiefe von 60 cm. Die Unterkante für die Unterfahrbarkeit ist mind. 75 cm über dem Fußboden;
- Automaten bzw. Apparate befinden sich auf einer Höhe von 80 cm über dem Fußboden;
- Neben und vor Automaten bzw. Apparaten sind unterfahrbare, horizontale Ablageflächen einzurichten. Die seitlichen Ablageflächen haben eine Tiefe von mindestens 25 cm und die vorderen Ablageflächen eine Tiefe von 10-15 cm;
- Bei Münzapparaten befinden sich die Bedienelemente in einer Höhe zwischen 65 cm und 125 cm über Fußboden (z.B. Park-, oder Fahrscheinautomaten);
- Eine an die Örtlichkeit angepasste, ausreichend helle, gleichmäßige sowie blendfreie Beleuchtung ist zu gewährleisten;
- Beim Einsatz von Bildschirmen bzw. Monitoren sollten Informationen auf dem Display möglichst durch Piktogramme und Bilder und weniger in Schriftform vermittelt werden;
- Bei Geld- bzw. Bankautomaten sind die Bedienelemente gut erreichbar und befinden sich in einer Höhe zwischen 80 cm und 130 cm über dem Fußboden, wobei die digitale Tastatur horizontal auszurichten ist;
- Bei Systemen mit Sprachausgabe sollten neben den Lautsprechern auch Kopfhörer vorgesehen werden.
Toilettenräume
Anforderungen an Toilettenräume:
- In jeder geschlechtsspezifischen WC-Anlage ist ein behinderten-gerecht gestalteter Toilettenraum vorzusehen;
- Wenn ausschließlich nicht geschlechtsspezifische Toiletten vorhanden sind, müssen diese behindertengerecht sein;
- Behindertengerecht gestaltete Toilettenräume sind mit einem Handwaschbecken auszustatten;
- In Toilettenräumen dürfen sich die freien Rotationsflächen überschneiden.
Anforderungen an WC-Becken:
- Das WC-Becken muss sowohl von vorne als auch von der Seite anfahrbar sein;
- Die Mindestbreite für das seitliche Anfahren beträgt 95 cm;
- Freie Rotationsfläche vor dem WC-Becken 150 x 150 cm;
- Die Tiefe des WC-Beckens beträgt 70 cm;
- Die Oberkante des WC-Sitzes befindet sich auf 48 cm über dem Fußboden;
- Empfohlen werden wandhängende WC‘s;
- Beim Druckspüler ist auf einen großflächigen Taster zu achten.
Anforderungen an Stütz- und Haltegriffe bei WC-Becken:
- Beidseitig des WC-Beckens sind Stützgriffe anzubringen;
- Höhe der Stützgriffe: 85cm über Fußboden;
- Länge der Stützgriffe: mind. 85cm;
- Abstand zwischen den Stützgriffen: 70cm (Achsabstand);
- An der anfahrbaren Seite des WC Beckens ist der Stützgriff als Dreh-Klapp-Griff auszuführen;
- Empfohlen werden Stützgriffe mit integriertem Papierrollenhalter.
Anforderungen an Wasch- und Handwaschbecken:
- Das Becken ist in voller Tiefe unterfahrbar;
- Die Beckenvorderkante ist nach innen gewölbt;
- Vor dem Waschbecken befindet sich eine freie Rotationsfläche von mind. 150 x 150 cm;
- Die Oberkante des Beckens befindet sich 80cm über Fußboden;
- Die Beinfreiheit unterhalb des Beckens beträgt 67cm über dem Fußboden in einer Tiefe von 30cm;
- Handwaschbecken sind mit Flacheinbau- oder Unterputzsiphon auszu-statten;
- Aufhanghöhe für Wandaufbauspiegel: Unterkante 90cm über dem Fußbo-den;
- Aufhanghöhe für Kippspiegel: Unterkante 130cm über Fußboden (mit Schrägstellungs- bzw. Höhenverstellmöglichkeit);
- Armaturen als Einhebelmischer mit langem, ergonomisch geformtem Griff, mit Temperaturbegrenzung (Verbrühschutz);
- Ausstattung der Toilettenräume mit Windeleimer, Papierspender und Sei-fenspender.
Anforderungen an Toiletten – Türen:
- Sie sind mit einem von außen zu öffnenden Schließsystem zu versehen;
- Vor und hinter den Türen ist eine freie Rotationsfläche von mind. 150 x 150 cm vorzusehen
Flügeltüren:
- Lichte Breite der Türen mind. 90cm;
- Aufschlagrichtung der Türen immer nach Außen;
- Auf der Innenseite des Türblatts waagerechter Haltegriff auf der gesam-ten Breite des Türblatts;
- Höhe Haltegriff bei 85cm über Fußboden;
- Lichte Durchgangsbreite bei geöffneter Tür mind. 90cm;
- Beidseitig sind senkrechte, mind. 80cm lange Haltegriffe anzubringen;
- Unterkante Haltegriffe 60cm über Fußboden;
- Bei geschlossener Tür, Abstand zwischen Achse Haltegriff und Türrahmen mind. 10cm;
- Türverriegelung bei 50cm über Fußboden.
Duschräume
Anforderungen:
- Duschräume sind mit WC-Becken, Waschbecken und Dusche auszustatten;
- Bei gemeinschaftlichen Duschanlagen sind die Toilettenräume und Waschbecken in unmittelbarer Nähe zu den Duschen anzulegen;
- Türen gemäß den Anforderungen bei Toilettenräumen;
- WC-Becken und Waschbecken gemäß den Anforderungen bei Toilettenräumen.
Anforderungen an einen Duschplatz:
- Mindestgröße 120 x 120 cm, empfohlen wird eine Größe von 150 x 150 cm;
- Er ist bodengleich, stufenlos und rutschfest;
- Freie Rotationsfläche von mind. 150 x 150 cm vor dem Duschplatz;
- Bewegungs- und Rotationsflächen anderer Einrichtungen dürfen sich hierbei überlagern. Einbau von Griff- und Haltestangen an die gesamten wandseitigen Duschplatzflächen auf einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden mit der Möglichkeit zum Einhängen eines Duschklappsitzes (Sitzhöhe 50 cm über dem Fußboden);
- Duschkopfhalter sind höhenverstellbar zwischen 90 und 195 cm über dem Fußboden anzubringen. Zugleich als Haltegriff nutzbar;
- Armatur als thermostatgesteuerte Einhebelmischbatterie mit Temperaturbegrenzung und Verbrühschutz;
- Mit langem, ergonomisch geformtem und nach unten zeigendem Griff;
- Armatur 85 cm über Fußboden.
Badezimmer
Anforderungen:
- Badezimmer sind mit WC-Becken, Waschbecken und Duschen auszustatten;
- Türen gemäß den Anforderungen der Toilettenräume;
- WC-Becken und Waschbecken gemäß den Anforderungen der Toilettenräume;
- Freie Rotationsfläche von mind. 150 x 150 cm vor der Badewanne;
- Bewegungs- und Rotationsflächen anderer Einrichtungen dürfen sich hierbei überlagern.
Anforderungen an eine Badewanne:
- Badewannen haben eine rechteckige, klassische und einfache Form;
- Abmessungen der Badewannenbreite: Mind. 75 cm Länge mind. 170 cm Höhe max. 50cm über dem Fußboden;
- An den drei Seiten der Badewanne sind Haltegriffe anzubringen. Die seitlichen Haltegriffe sind 85 cm über dem Fußboden anzubringen, der hintere Haltegriff 10cm über der Badewannenoberkante;
- Empfohlen werden zusätzlich mobile Griffe an der Einstiegseite;
- Sie erlauben den Einsatz von Badewannenlifter;
- Sollten Patientenheber eingesetzt werden, ist auf die Unterfahrbarkeit der Badewanne bei einer Breite von 110 cm und Höhe von 15 cm in voller Tiefe zu achten;
- Armatur als Thermostatgesteuerte Einhebelmischbatterie mit Temperaturbegrenzung und Verbrühschutz;
- Mit langem, ergonomisch geformtem Griff.
Umkleidekabinen
Anforderungen:
- hochklappbare Sitzbänke;
- Sitzbankhöhe 50 cm über Fußboden und eine Sitzbanktiefe von 40 cm;
- Sie sind über die gesamte Kabinenbreite anzuordnen;
- Beidseitig neben den Sitzbänken anbringen von 60 cm langen Haltegriffen in Winkelform;
- Höhe der Haltegriffe 85 cm über Fußboden;
- In der Nähe der Sitzbänke sind Kleiderhaken in einer Höhe von 140 cm über Fußboden anzubringen;
- Beidseitig neben den Sitzbänken anbringen von 60 cm langen Haltegriffen in Winkelform;
- Höhe der Haltegriffe 85 cm über Fußboden;
- In der Nähe der Sitzbänke sind Kleiderhaken in einer Höhe von 140cm über dem Fußboden anzubringen;
- Freie Rotationsfläche von mind. 150 x 150 cm vor den Sitzbänken;
- Türen gemäß den Anforderungen bei Toilettenräumen.
Schlafzimmer
Anforderungen:
- Die Bettgröße beträgt mind. 90 x 100 cm;
- Die Betthöhe beträgt 50 cm;
- Freie Rotationsfläche von mind. 150 x 150 cm neben dem Bett, vor Schränken und Ablageflächen;
- Entlang aller Einrichtungsgegenstände muss zusätzlich eine Mindestdurchgangsbreite von 90 cm gewährleistet sein;
- An der Längsseite des Bettes ist mind. eine Ablagefläche in einer Tiefe von 30 cm anzubringen;
- Schränke verfügen über leichtgängige Schiebetüren und Kleiderstangen in einer Höhe von 140cm;
- Toiletten, Waschbecken, Duschen und Badezimmer befinden sich in unmittelbarer Nähe der Schlafzimmer.
Fest verankerte Sitze
Anforderungen:
- Vor und neben fest verankerten Sitzen sind waagerechte und ebene Freiflächen, unter der allgemeinen Anforderungen an Bewegungs- und Rotationsflächen, von mind. 150 x 150 cm, vorzusehen;
- Sitzgelegenheiten in unterschiedlichen Höhen und Tiefen vorsehen. Z.B. eine Sitzhöhe von 50 cm bei einer Sitztiefe von 40 cm und eine Sitzhöhe von 30 cm bei einer Sitztiefe von 30 cm.

