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Im öffentlichen Bereich

Barrierefreiheit bedeutet mit einfachen Worten: Alle Menschen haben Zugang.
Das gilt natürlich besonders im öffentlichen Bereich.

Zum öffentlichen Bereich gehören alle frei zugänglichen Straßen, Plätze, Parks und Parkplätze, die Gemeinde- oder Staatseigentum sind. Des Weiteren gehören zum öffentlichen Bereich auch alle daran angrenzenden öffentlichen Gebäude wie Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Schulen, Museen, Theater, Sport- und Freizeitstätten, Krankenhäuser, Altenheime, Friedhöfe, Geschäfte und Gaststätten, Toilettenanlagen und so weiter.

Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich bedeutet also für mich, dass ich ohne Hindernisse Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Flächen in meiner Stadt habe. Ich komme überall hin und finde mich dort auch zurecht.

In den Gebäuden gibt es Aufzüge, Rampen und breite Türöffnungen, damit auch Rollstuhlfahrer und Menschen mit einer Gehbeeinträchtigung dort zurechtkommen können. Auch für Menschen mit anderen Beeinträchtigungen ist es wichtig, dass Gebäude zugänglich sind. Zum Beispiel müssen sich Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung oder einer geistigen Beeinträchtigung auch einfach zurechtfinden können. Hierbei helfen dann Piktogramme, Leitsysteme, akustische Signale oder Hilfen, die man ertasten kann.

Aber auch die Dienstleistungen, die dort angeboten werden, müssen barrierefrei sein. Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung müssen eine Anpassung für die Kommunikation erhalten können und die Mitarbeiter kommen allen Menschen freundlich und hilfsbereit entgegen.

Für die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben ist es ein besonderes Anliegen, dass Barrierefreiheit eine Wirklichkeit für alle wird, vor allem im öffentlichen Bereich. Der öffentliche Bereich ist ein wichtiger Ort für die selbständige Teilhabe am gemeinsamen Leben in der Gesellschaft.

Deshalb bietet die Dienststelle Städteplanern, Architekten, Investoren und Dienstleistern Beratung bei der Planung und der Umsetzung ihrer Vorhaben. Für Neubauprojekte und Umbauprojekte, bei denen die Deutschsprachige Gemeinschaft einen Teil der Kosten übernimmt, prüft die Dienststelle die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Barrierefreiheit.

Dieser Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS):