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Was ist eine Beihilfe zum Ersatz des Einkommens?

Ich bin zwischen 18 und 65 Jahre alt und kann wegen meiner Beeinträchtigung nicht arbeiten. Oder ich arbeite schon, aber meine Erwerbsfähigkeit ist eingeschränkt. Dann habe ich vielleicht Anrecht auf einer Beihilfe zum Ersatz des Einkommens.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

  • Um Anspruch auf eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens zu haben, muss ich mindestens 18 Jahre alt sein. Ich kann die Beihilfe beantragen ab dem Monat, in dem ich 17 Jahre alt werde.
  • Um Anspruch auf eine Beihilfe zu haben, muss meine Beeinträchtigung zuerst und vor allem von einem Arzt des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) anerkannt werden.
  • Meine Erwerbsfähigkeit muss auf ein Drittel oder weniger dessen, was eine Person ohne Beeinträchtigung auf dem Arbeitsmarkt verdienen kann, eingeschränkt sein.
  • Ich muss im Bevölkerungsregister eingetragen sein.
  • Ich muss meinen Wohnsitz in Belgien haben und tatsächlich hier wohnen.

Wie kann ich eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens anfragen?

Dies tue ich auf der Webseite des Dienstes FÖD über den Link „My Handicap“. Wenn ich dabei Beratung brauche, wende ich mich an die Mitarbeiterinnen des örtlichen ÖSHZ, der Gemeindeverwaltung oder der Krankenkasse.