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Was ist eine Eingliederungsbeihilfe?

Ich bin älter als 18 und jünger als 65 Jahre alt und habe Schwierigkeiten mit Alltagsverrichtungen (z.B. Kochen, Essen, Körperpflege, Putzen, …). In diesem Falle habe ich vielleicht Anspruch auf eine Eingliederungsbeihilfe.

Welche Bedingungen muss ich für den Erhalt einer Eingliederungsbeihilfe erfüllen?

  • Um Anspruch auf eine Eingliederungsbeihilfe zu haben, muss ich mindestens 18 Jahre alt sein. Ich kann die Beihilfe beantragen ab dem Monat, in dem ich 17 Jahre alt werde.
  • Meine Beeinträchtigung muss von einem Arzt des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit (FÖD Soziale Sicherheit) anerkannt sein. Ich muss eine Mindestzahl von 7 Punkten auf der Selbständigkeitsskala (Beeinträchtigung des Alltags) haben.
  • Ich muss im Bevölkerungsregister eingetragen sein.
  • Ich muss meinen Wohnsitz in Belgien haben und tatsächlich hier wohnen.
  • Um Anspruch auf eine Eingliederungsbeihilfe zu haben, darf mein Einkommen bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Die Anfrage für eine Eingliederungsbeihilfe kann ich auf der Webseite des FÖD Soziale Sicherheit über den Link „My Handicap“ stellen. Wenn ich dabei Beratung brauche, wende ich mich an die Mitarbeiter des örtlichen ÖSHZ oder der Krankenkasse.