Unter sonstige Vergünstigungen werden verschiedene Nachteilsausgleiche verstanden.
Zum Beispiel:
- die Sonderparkkarte für Behindertenparkplätze.
- die European Disability Card, die Nachteilsausgleiche bei Sport-, Kultur- und Freizeitangebote ermöglicht.
- die Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel.
- gewisse Steuervorteil. So kann ich zum Beispiel weniger Einkommenssteuer oder Wohnsteuer bezahlen.
- Meine Telefonrechnung oder meine Stromrechnung können günstiger sein.
Um diese Nachteilsausgleiche zu erhalten, muss ich gewisse Bedingungen erfüllen. Diese Bedingungen kann ich auf der Webseite des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit (FÖD Soziale Sicherheit) über den Link „My Handicap“ finden, wo ich auch meine Anfrage stellen kann. Wenn ich dabei Beratung brauche, wende ich mich an die Mitarbeiter des örtlichen ÖSHZ, der Gemeindeverwaltung oder der Krankenkasse.