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Ich benutze die European Disability Card

Seit dem 19. Oktober 2017 ist die European Disability Card (EDC), die auch europäischer Behindertenausweis genannt wird, bei der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben erhältlich.

Der europäische Behindertenausweis belegt, dass ich einen Unterstützungsbedarf habe. Ich kann ihn gebrauchen, um in kulturellen, sportlichen und touristischen Einrichtungen einen Vorteil zu erhalten. Dieser Vorteil wird von den teilnehmenden Anbietern selbst definiert und kann viele verschiedene Formen haben. Es kann zum Beispiel ein Preisnachlass sein, oder eine Mobilitätshilfe, die der Anbieter mir zur Verfügung stellt.

Um die European Disability Card zu erhalten kann ich einen Antrag online stellen, indem ich ein Formular ausfülle. Ich kann den Antrag aber auch persönlich oder telefonisch bei der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben stellen. Wenn ich der Dienststelle bereits bekannt bin, muss ich dann auch keine weiteren Schritte unternehmen, um den Ausweis zu erhalten. Zwischen meinem Antrag und den Erhalt der Karte kann es bis zu fünf Wochen dauern.

Der Ausweis wird nur wenige Informationen erfassen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Auslaufdatum der Karte und ein Foto. Diese Information wird auch in Brailleschrift aufgedruckt sein. Der europäische Behindertenausweis ergänzt und erweitert die Funktion des europäischen Parkausweises für Behinderte. Dabei muss ich aber beachten, dass sie nicht das gleiche Dokument sind und nicht vertauscht werden können.

Der Ausweis ist dazu da, um allen Menschen mit Unterstützungsbedarf, ungeachtet ihrer Nationalität oder Beeinträchtigung, die gewährten Vorteile eines europäischen Landes zu garantieren. Derzeit nehmen acht europäische Länder an diesem Projekt teil: Zypern, Estland, Finnland, Italien, Malta, Slowenien, Rumänien und Belgien.

Dieser Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS):